Rechtsanwalt für Immobilienrecht
seit 1998
Immobilienrecht Leverkusen
0214 86088283
ab 01.12.2025:
Johannes Dott Str. 13, 51375 Leverkusen
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Fachanwalt Mietrecht und Wohnungseigen-tumsrecht. Rechtsanwalt
Immobilienrecht, Baurecht, Architektenrecht, Maklerrecht
Immobilienrecht
- vorvertragliche
Überlegungen beim
Immobilienkauf mehr...
-Gestaltung und Prüfung
von notariellen
Kaufverträgen mehr...
-Arglist (Anfechtung/
Rücktritt/Schednsersatz) mehr...
- Rückabwicklung
sittenwidriger
Kaufverträge mehr...
-Rückabwicklung von
Kaufverträgen über
Schrottimmobilien mehr...
- der Rücktritt vom Kaufvertrag bei Zahlungsverzug des Käufers
mehr...
- die Minderung und der Schadensersatz beim Vorliegen von Mängeln
-Gewährleistungsan-sprüche beim Kauf eines sanierten Altbaus
mehr...
- Unwirksamkeit bei zu langer Bindung an ein Angebot
mehr...
- gerichtliche Durchsetzung der o. g. Ansprüche
- Prüfung erstinstanzlicher Urteile und Durchführung von Berufungsverfahren
Wohnungseigen-tumsrecht
- Prüfung und Gestaltung
von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsord-
nungen
- Geltendmachung von
Hausgeldrückständen
- Streitigkeiten über
bauliche
Veränderungen
-Streitigkeiten über
Sanierungsmaßnahmen
- Streitigkeiten über
Verwalterbestellungen

Maklerrecht
-Durchsetzung von Provisionsansprüchen
-Abwehr von Provisionsansprüchen
- Streitigkeiten über Reservierungsentgelte
-Streitigkeiten über Aufwandsentschädi- gungen

Baurecht
- Entwicklung und Gestaltung von Bauverträgen
-beubegleitende Beratung
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
- Geltendmachung von Gewährleistungsan- sprüchen
- Geltendmachung von Vertragsstrafen
- Kündigung von Bauverträgen

Architektenrecht
- Geltendmachung von Honoraransprüchen
-Geltendmachung von Gewährleistungsan- sprüchen
- Kündigung und Widerruf von Architektenverträgen
Aktuelle Urteile und
Rechtsprechung im Immobilienrecht

Aktuelle Urteile und Entwicklungen aus dem Immobilienrecht
Die Kanzlei Schleypen informiert Sie über wichtige neue Entscheidungen aus der Rechtsprechung. Als Ihr erfahrener Rechtsanwalt Immobilienrecht in Leverkusen bieten wir Ihnen fundierte Einblicke in relevante Urteile, die für Eigentümer, Käufer, Mieter und Vermieter von Bedeutung sind.
Neues aus der Rechtsprechung: Wichtige BGH-Urteile
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung aktueller Gerichtsentscheidungen, die für das Immobilienrecht von Bedeutung sind.
Zweckwidrige Nutzung und bauliche Veränderung
Wenn auch eine nach der Vereinbarung zulässige Nutzung weiterhin möglich ist, ist ein Beschluss zur Gestattung baulicher Veränderungen nicht anfechtbar, auch wenn der Raum dadurch anders verwendt werden kann.
Wohnungseigen-tumsrecht
Genehmigung von Maßnahmen
Die Wohnungseigentümer können grds. eine ohne Beschluss vom Verwalter veranlasste Maßnahme genehmigen, jedenfalls, wenn sie ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Kosten der Beseitigung von anfänglichen Mängeln
Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass einzelne Wohnungseigentümer die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung von bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums zu tragen haben, umfasst dies im Zweifel auch die Kosten der Beseitigung anfänglicher Mängel.
Änderung des Kostenvertei-lungsschlüssels und Rückgängig-machung von Privilegien
Ein vereinbarter Verteilungsmaßstab der bestimmte Wohnungseigentümer privilegiert (hier: unterdimensionierte Miteigentumsanteile), geändert wird, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn es keinen sachlichen GRund für die Privilegierung gibt.
Teilanfechtung von Abrechnungs-ergebnissen
Die Hausgeldabrechnung kann teilweise angefochten werden, wenn die Abrechnugsspitze eine rechnerisch selbständige und abgrenzbare fehlerhafte Kostenposition enthält und anzunehmen ist, dass die Wohnungseigentümer den Beschluss auch mit dem unbeanstandeten Teil gefasst hätten.
Erstmalige Errichtung des Gemeinschafts-eigentums
Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums verlangen. Nur ausnahmsweise besteht dann kein Anspruch, wenn die Forderung gegen Treu und Glauben verstößt.
Schönheitsre-paraturen:
AGB oder Individualverein-barung
Lässt der Vermieter dem Mieter die Wahlmöglichkeit zwischen der Übernahme der Schönheitsreparaturen und der Zahlung einer niedrigeren Miete bzw. Zahlung einer höheren Miete und Nichtdurchführung der Schönheitsreparaturen, genügt dies nicht ohne Weiteres dem Erfordernis des Aushandelns. Ein erfahrener Fachanwalt Mietrecht kann die Wirksamkeit solcher Klauseln prüfen.
BGH, Beschluss vom 08.04.2025, VIII ZR 245/22
Mietkaution:
Neue Erkenntnisse zur Verjährung
Eine von den Parteien im Wohnraummietvertrag getroffene Barkautionsabrede ist typischerweise dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit des Vermieters, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses im Rahmen der Kau-tionsabrechnung hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Be-schädigung der Mietsache gemäß §§ 535, 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB durch Aufrechnung befriedigen zu können, nicht an einer fehlen-
den Ausübung der ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehenden Ersetzungsbefugnis in unverjährter Zeit scheitern soll.
BGH, Urteil vom 10.07.2024, VIII ZR 184/23 mehr...
Notarieller Kaufvertrag und Feuchtigkeit im Souterrain
Als Wohnung verkaufte Räume im Souterrain eines Altbaus, die bei Gefahrübergang erhebliche Wandfeuchtigkeit aufweisen, sind regelmäßig weder für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung noch für die gewöhnliche Verwendung zum Wohnen geeignet und infolgedessen mangelhaft. Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht ist hier der richtige Ansprechpartner, um Ansprüche bei arglistiger Täuschung durchzusetzen.
BGH, Urteil vom 21. Juni 2024 - V ZR 79/23 mehr...
Schwarzgeldab-rede und deren Folgen für den Kaufvertrag
Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart (sog. Schwarzgeldabrede), ist der Vertrag in der Regel nicht nichtig. Anders liegt es nur, wenn die Steuerhinterziehungsabsicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist; dies ist jedoch regelmäßig nicht der Fall, wenn der Leistungsaustausch, d.h. die Verpflichtung des Verkäufers zur Übertragung des Grundstücks und die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises, ernstlich gewollt ist.
BGH, Urteil vom 15. März 2024 - V ZR 115/22 mehr...
Abzug neu für alt beim Immobilienkauf-vetrag
Eine Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer gebrauchten mangelhaften Sache scheidet aus, wenn sich der Vorteil des Käufers darin erschöpft, dass die Kaufsache durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils durch ein neues Teil einen Wertzuwachs erfährt oder dass der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart.
BGH, Urteil vom 13.05.2022, V ZR 231/20 mehr...
Selbständiges Beweisverfahren bei Arglist des Verkäufers
Das rechtliche Interesse eines Käufers einer Bestandsimmobilie erfordert nicht die Darlegung und Glaubhaftmachung, dass die streitigen Mängel Sachmängel darstellen und der Käufer arglistig getäuscht wurde.
OLG Hamm, Beschl. vom 23.05.2022, 2 W 9/22
Anfechtung des Kaufvertrages. Maklerprovision und Grunderwerb-steuer als Schadensposi-tion
Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers von dem Kaufvertrag lösen, stellen die von ihm an einen Makler gezahlte Provision und die von ihm entrichtete Grunderwerbsteuer ersatzfähige Schadensersatzpositionen dar; die Erstattungsansprüche gegen den Makler und den Fiskus sind entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten.
BGH, Urteil vom 24.09.2021, V ZR 272/19 mehr...
Nachtragsvergütung beim Bauvertrag
Nachtragsvergütung
Eine zusätzliche Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B kann auch aus mittelbaren bauzeitlichen Auswirkungen wie etwa Gerätestillstand von - unmittelbar Änderungen des Bauentwurfs betreffenden - Anordnungen gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B resultieren. Entsprechendes gilt für einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach § 2 Abs. 6 VOB/B i.V.m. § 1 Abs. 4 VOB/B.
BGH, Beschl. vom 23.03.2022, VII ZR 191/21 mehr...
Abrechnung über das Pauschalhonorar bei Kündigung des Werkvertrages
ei Kündigung eines Pauschalhonorarvertrages hat der Architekt ebenso, wie der Bauunternehmer zu den erbrachten Leistungen vorzutragen. Die erbrachten Leistungen sind von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen und das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung darzulegen.
OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021, 19 U 15/20
BGH, Beschluss vom 4.05.2025, VII ZR 87/21
Anspruch des Wohnungseigentümers auf Umlage des Umlageschlüssels
Ein Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels ist nur dann gegeben, wenn zugleich die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 WEG vorliegen.
BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 69/21 mehr...
Heizkostenabrechnung in der WEG
Sind in einer Wohnungseigentumsanlage sowohl Heizkostenverteiler als auch Wärmemengenzähler verbaut,entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Ermittlung des Verbrauchs im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten erfolgt, auch wenn der auf die HKV entfallende Verbrauch zuvor nicht durch einen Wärmemengenzähler ermittelt wurde.
BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 214/21 mehr...
Betriesbksoten und Wirtschaftlichkeitsgebot
Für etwaige Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot trägt der Mieter die Beweislast.
Ein Verstoß und damit Ansprüche scheiden aus, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluss etwaiger Verträge geschlossen wurde.
BGH Urteil vom 25.01.2023, VIII ZR 230/21 mehr...
Keine Heilung der ordentlichen Kündigung bei Zahlung innerhalb der Schonfrist
Der Ausgleich der rückständigen Miete während der Schonfrist heilt nur die fristlose, nicht aber die hilfsweise ordentlich ausgesprochene Kündigung. Alles andere würde dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers widersprechen.
BGH, Urteil vom 05.10.2022, VIII ZR 307/21
Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft
Wird ein Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossen, kann daraus nicht ohne weitere Anhaltspunkte geschlossen werden, dass die Mieter auch einen Anspruch auf Auswechselung eines Mieters haben.
BGH, Urteil vom 27.04.2022, VIII ZR 304/21 mehr...
Rachmelder-Wartung und Müll-Management in den Betriebskosten
Die Kosten einer externen Firma, welche damit beauftragt ist, die Restmüllbehälter regelmäßig auf die Einhaltung der satzungskonformen Vorgaben für die Mülltrennung zu überprüfen, können umgelegt werden.
Ebenso können die Kosten der Wartung von Rauchwarnmeldern umgelegt werden.
BGH, Urteil vom 05.10.2022, VIII ZR 117/21 mehr...
Ihr kompetenter Partner Rechtsanwalt Immobilienrecht im Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht. Ob es um Mietrecht, Kaufvertragsrecht oder Wohnungseigentumsrecht geht – die Komplexität juristischer Fragestellungen erfordert spezialisiertes Wissen. Die Kanzlei Schleypen in Leverkusen steht Ihnen als Ihr Fachanwalt Mietrecht und Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht und kompetenter Berater in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten.
Rechtsgebiete
Rechtsanwalt Schleypen ist seit über 25 Jahren ausschließlich auf das Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfast dabei neben dem Erwerb und dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien auch das Baurecht, das Architektenrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Nachbarrecht und das Mietrecht. Schwerpunktmäßig beschäftigen wir uns dabei mit der Prüfung und Gestaltung von notariellen Kaufverträgen sowie der Geltendmachung ausbleibender Zahlungen und der Rückabwicklung von Verträgen bei arlistigem Verschweigen von Mängeln und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Bereich des Wohungseigentumsrechts liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen, der Prüfung von Hausgeldabrechnungen und der gerichtlichen Anfechtung von Beschlüssen. Im Mietrecht werden vorwiegend Eigenbedarfskündigungen und Kündigungen wegen Zahlungsverzugs sowie sonstiger Vertragspflichtverletzungen der Mieter bearbeitet. Das Nachbarrecht bezieht sich auf Auseinandersetzungen der Nachbarn im Hinblick auf z. B. Einfriedungen, Bauten und Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze.
Unsere Kernkompetenzen im Immobilienrecht
Unser Leistungsspektrum deckt alle wesentlichen Bereiche des Immobilienrechts ab. Wir beraten Sie umfassend und strategisch, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden oder erfolgreich für Sie zu entscheiden
Immobilienkauf und Vertragsrecht
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine weitreichende Entscheidung. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von notariellen Kaufverträgen und stehen Ihnen bei Problemen zur Seite. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der arglistigen Täuschung im Immobilienkaufvertrag. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten für einen Rücktritt vom Hauskaufvertrag oder eine Anfechtung vom Notarvertrag bei Mängeln oder falschen Angaben.
- Prüfung und Gestaltung von notariellen Kaufverträgen
- Beratung bei vorvertraglichen Überlegungen
- Durchsetzung Ihrer Rechte bei arglistiger Täuschung, inklusive Anfechtung und Rücktritt vom Kaufvertrag l
- Rückabwicklung von sittenwidrigen Kaufverträgen und Verträgen über sogenannte Schrottimmobilien
Als Fachanwalt für Mietrecht und Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter. Zu unseren Leistungen gehören:
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Das Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft birgt oft Konfliktpotenzial. Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht bieten wir Ihnen fachkundige Unterstützung bei:
- Prüfung und Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Anfechtung von WEG-Beschlüssen
- Streitigkeiten über bauliche Veränderungen und Sanierungsmaßnahmen
- Geltendmachung von Hausgeldrückständen
- Fragen zur korrekten Verwalterbestellung und -tätigkeit
Mietrecht für Vermieter und Mieter
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei der Kündigung vom Mietvertrag wegen Zahlungsverzug
- Rechtliche Begleitung bei einer Eigenbedarfskündigung
- Beratung bei Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, z.B. über bauliche Veränderungen oder Sanierungsmaßnahmen
- Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
Baurecht und Maklerrecht
Das private Baurecht ist ein weiteres Kerngebiet unserer Kanzlei. Wir begleiten Sie von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Bereich Maklerrecht vertreten wir Ihre Interessen bei Streitigkeiten um Provisionsansprüche, Reservierungsentgelte oder Aufwandsentschädigungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.
Baurecht
Wir begleiten Bauherren und Unternehmer im privaten und klären Rechtsfragen im Maklerrecht
- Gestaltung von Bauverträgen, baubegleitende Beratung, Geltendmachung von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen.
Maklerrecht
Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen sowie Klärung von Streitigkeiten über Reservierungsentgelte.
Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Nordrhein-Westfalen
Die Kanzlei Schleypen steht für langjährige Erfahrung und höchste Spezialisierung. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, in der wir Ihren Fall analysieren und gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte planen. Wir freuen uns darauf, Ihnen als Ihr vertrauensvoller Rechtsanwalt für Immobilienrecht zur Seite zu stehen.
Einzugsgebiet
Ihre Kanzlei für Immobilienrecht – Regional in NRW und deutschlandweit
Ihr Anwalt Immobilienrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt Schleypen ist Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund um das Immobilienrecht. Mit unserem Sitz in Leverkusen betreuen wir Mandanten schwerpunktmäßig in ganz Nordrhein-Westfalen, aber auch deutschlandweit bei spezifischen Anliegen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht suchen, wir sind für Sie da.
Lokale Expertise in Nordrhein-Westfalen
Unsere Kanzlei ist tief in der Region verwurzelt. Wir bieten unsere juristischen Dienstleistungen unter anderem in Städten wie Leverkusen, Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen, Wuppertal, Mönchengladbach und Bergisch Gladbach an. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Umland, von Siegburg über Troisdorf bis nach Krefeld und Remscheid. Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Baurecht oder im Maklerrecht benötigen, stehen wir Ihnen als zur Seite.
Spezialisierte Rechtsberatung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Konflikte im Mietverhältnis oder innerhalb einer Eigentümergemeinschaft erfordern spezialisiertes Wissen. Als Fachanwalt für Mietrecht unterstützen wir Sie professionell bei Anliegen wie der Prüfung einer Eigenbedarfskündigung oder bei Problemen rund um die Kündigung eines Mietvertrags wegen Zahlungsverzug. Darüber hinaus vertreten wir als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Ihre Interessen in allen Belangen des WEG-Rechts, um Auseinandersetzungen zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen.
Deutschlandweite Vertretung bei Immobilienkaufverträgen
Bestimmte immobilienrechtliche Angelegenheiten erfordern eine überregionale Expertise. Insbesondere bei komplexen Fällen wie der Anfechtung eines Notarvertrags oder dem Rücktritt von einem Hauskaufvertrag sind wir deutschlandweit für unsere Mandanten tätig. Ein zentrales Thema ist die arglistige Täuschung bei einem Immobilienkaufvertrag. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen wesentliche Mängel an einer Immobilie verschwiegen wurden, begleiten wir Sie juristisch bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und dem potenziellen Rücktritt vom Hauskaufvertrag.
Unsere juristischen Kernkompetenzen im Überblick:
- Rechtsanwalt Immobilienrecht: Umfassende Beratung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Fragen.
- Fachanwalt Mietrecht: Expertise bei Kündigungen wie der Eigenbedarfskündigung und der Kündigung eines Mietvertrags wegen Zahlungsverzug.
- Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht: Rechtssichere Lösungen für Eigentümer und Gemeinschaften.
- Baurecht und Maklerrecht: Klärung von Rechtsfragen rund um Bauvorhaben und Immobilienvermittlung.
- Anfechtung Notarvertrag: Vorgehen gegen unwirksame Verträge, insbesondere bei arglistiger Täuschung im Immobilienkaufvertrag.
- Rücktritt Hauskaufvertrag: Juristische Unterstützung bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Leverkusen für eine professionelle und zielgerichtete Beratung in Ihrem Anliegen. Wir setzen uns für Ihr Recht ein.







